Es kommt nicht darauf an, ob sie nur in einzelnen Punkten ohne Berücksichtigung der ihnen in anderer Beziehung erwachsenden Vorteile nachteilig berührt werden. In jedem Fall haben Nachbarn insoweit Beeinträchtigungen durch einen Gestaltungsplan zu dulden, als diese nicht weiter gehen als nach Regelbauweise. Es ist daher notwendig, vorerst zu prüfen, ob und inwieweit ein Gestaltungsplan bezüglich der nachbarlichen Beziehungen über das Mass der nach Regelbauweise zulässigen Auswirkungen hinaus geht. Nur soweit eine Mehrbeeinträchtigung erfolgt, ist zu prüfen, ob sie das zumutbare Mass überschreitet.