werden (Art. 28 Abs. 1 BauG). Weil die Vorschriften der Regelbauweise nach Art. 9 Abs. 1 BauG Bestandteil des Zonenplans sind, kann auch von der in der Bauordnung enthaltenen Regelbauweise einer bestimmten Zone abgewichen werden (GVP 1997 Nr. 69, S. 149 mit Hinweisen). Insbesondere darf auch von der im Zonenplan festgelegten Geschosszahl grundsätzlich abgewichen werden, wobei jedoch die Grenze der materiellen Zonenplanänderung nicht überschritten werden darf (GVP 2003 Nr. 19).