abis), Wohngebiete vor schädlichen und lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterung möglichst verschont (Abs. 3 Bst. b) und Rad- und Fusswege erhalten und geschaffen werden (Abs. 3 Bst. c), günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sichergestellt sein (Abs. 3 Bst. d) und Siedlungen viele Grünflächen und Bäume enthalten (Abs. 3 Bst. e).