Da bei der Gefahrenanalyse immer das gesamte topographische Einzugsgebiet in die Ermittlung der Wassermengen eingerechnet werde, habe die Bachöffnung keine Verschlechterung in Bezug auf die massgebende Wassermenge zur Folge. Schliesslich sei das Grundstück der Rekurrenten auch nach der Bachoffenlegung nicht von einer Gefährdung betroffen. Die geplante Geländemodellierung am Anfang des Bachprojekts sorge für einen Abfluss des Oberflächenwassers in die neue Bachöffnung.