d) Mit Mitbericht vom 14. August 2018 führt das AWE, Abteilung Naturgefahren, aus, es sei davon auszugehen, dass nach Ausführung des Bachprojekts die geplanten Gebäude nicht mehr von einer Gefährdung betroffen seien. Bei einem Überlaufen (Überlastfall) unterhalb der Überbauung werde durch die geplante Retention, die Objektschutzmauer an der Tiefgarageneinfahrt sowie die zusätzlichen Optimierungen die Eintretenswahrscheinlichkeit gegenüber heute leicht reduziert. Da bei der Gefahrenanalyse immer das gesamte topographische Einzugsgebiet in die Ermittlung der Wassermengen eingerechnet werde, habe die Bachöffnung keine Verschlechterung in Bezug auf die massgebende Wassermenge zur Folge.