Das vorgesehene erhöhte Retentionsvolumen führe eher zu einer leichten Verbesserung bzw. Reduktion der Eintretenswahrscheinlichkeit einer Überlastung im Unterlauf. Die vorgesehenen Massnahmen im Planperimeter beeinträchtigten die laufende Projektierung sowie allfällige Varianten im Bereich des Unterlaufs des D.___ nicht, weshalb der Ausbau des Unterlaufs unabhängig vom diesem Projekt erfolgen könne und von diesem auch nicht erschwert werde. Schliesslich führe das Vorhaben zu keiner Verschlechterung der Hochwassersituation für das rekurrentische Grundstück Nr. 002.