c) Im Mitbericht vom 14. August 2018 führt das Amt für Wasser und Energie (AWE), Abteilung Wasserbau, aus, das Projekt könne aus wasserbaulicher Sicht bewilligt werden. Die im Projekt der G.___, Z.___, vom 12. September 2012 gewählten Dimensionierungswassermengen seien bereits überprüft und als plausibel erachtet worden. Der beschränkten Abflusskapazität im Unterlauf und der künftig durch die Überbauung erhöhten Abflussbeiwerte sei mit einer entsprechend dimensionierten Retentionsanlage Rechnung getragen worden. Das vorgesehene erhöhte Retentionsvolumen führe eher zu einer leichten Verbesserung bzw. Reduktion der Eintretenswahrscheinlichkeit einer Überlastung im Unterlauf.