Weiter seien die Abklärungen betreffend Hochwasserschutz ungenügend und es sei unklar, ob durch die geplante Überbauung eine Mehrgefährdung entstehen könnte. Das Wasserbauprojekt erfülle die gesetzlichen Anforderungen nicht und müsste zwingend im Rahmen eines Gesamtprojekts zusammen mit der Sanierung des Unterlaufs realisiert werden.