Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 3/20 seien der Plan "Längs- und Querschnitte" sowie das Modellfoto im Planungsbericht fehlerhaft. Weiter ergebe sich aus den Abweichungen von der Regelbauweise eine viel zu hohe Ausnützung. Insbesondere gehe sowohl die vertikale wie auch die horizontale Ausdehnung der Bebauung weit über die Regelbauvorschriften der W2 hinaus. Zudem werde der Gewässerverlauf zugunsten einer höheren Ausnützung verändert, was Art. 37 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; abgekürzt GSchG) widerspreche.