C. Gegen diesen Beschluss erhoben A.___ und B.___ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 7. Mai 2018 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 29. Mai 2018 werden die Aufhebung des Einspracheentscheids, des Gestaltungsplans sowie des Wasserbauprojekts unter Kostenfolge beantragt. Zur Begründung wird geltend gemacht, durch den Verzicht auf die Festlegung der Niveaupunkte seien die Abweichungen von der Regelbauweise in Bezug auf die Gebäudehöhe nicht überprüfbar und zudem