c) Mit Beschluss vom 4. April 2018 wies der Stadtrat Z.___ die Einsprache von A.___ und B.___ ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, der Gestaltungsplan sei das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung und stelle die Umsetzung eines mittels Wettbewerb ermittelten Siegerprojekts dar. Der Plan trage zum einen der besonderen Lage am Siedlungsrand Rechnung und zum anderen füge sich die geplante Überbauung gut in das bestehende Orts-, Quartier- und Landschaftsbild ein.