b) Die gemeinsame öffentliche Auflage erfolgte vom 8. Oktober bis 7. November 2012. Während der Auflagefrist erhoben die Miteigentümer des nordöstlich des Plangebiets gelegenen Baurechtsgrundstücks Nr. 004, A.___ und B.___, beide Z.___, vertreten durch lic.iur. Markus Joos, Rechtsanwalt, Z.___, Einsprache gegen den Gestaltungsplan C.___ sowie das Wasserbauprojekt D.___. Sie rügten in Bezug auf den Gestaltungsplan im Wesentlichen unvollständige bzw. ungenaue Planunterlagen, fehlende Voraussetzungen für den Erlass eines Gestaltungsplans sowie eine materielle Zonenplanänderung. Schliesslich befürchteten die Einsprecher durch die Überbauung sowie die Offenlegung des D.__