abgekürzt RekV). Mit Blick darauf, dass vorliegend vier Rekurse mit zahlreichen Verfahrensbeteiligten zu beurteilen und ein komplexes Baugesuch mit UVB zu überprüfen war, das sich zudem auf verschiedene Grundstücke in zwei Kantonen erstreckte, was den Beizug mehrerer Amststellen und die Zusammenarbeit mit der Thurgauer Behörde nötig machte, ist die Entscheidgebühr auf Fr. 6'000.– festzulegen. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die amtlichen Kosten den Rekurrenten 1 bzw. Rekursgegnern 1 zu überbinden. Diese haften solidarisch (Art. 96bis VRP). 11.2 Der im Verfahren Nr. 18-2976 von A.___ am 29. Mai 2018 geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– ist anzurechnen.