10. Zusammenfassend ergibt sich, dass die geplante Biogasanlage zonenkonform ist und den gewässerschutz- und umweltschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings ist die Bewilligungsvoraussetzung der hinreichenden Erschliessung nicht gegeben. Die Rekurse 2, 3 und 4 erweisen sich deshalb als begründet, weshalb sie zu schützen und die angefochtene Baubewilligung und Einsprachebeschlüsse vom 24. April 2018 aufzuheben sind. Die Streitsache den Rekurs 2 betreffend ist bezüglich der Verlegung der aussamtlichen Kosten im Einspracheverfahren hinsichtlich des dritten Baugesuchs zur Neubeurteilung und Verlegung zu Gunsten der Rekurrenten 2 an die