Entgegen der Auffassung der Rekurrenten 1 erweist sich die verfügte Fahrzeitenbeschränkung denn auch als notwendig, da ausgedehntere Fahrzeiten das Risiko von Begegnungsfällen zwischen Transportfahrzeugen und den schwächeren Verkehrsteilnehmern auf der ZZ.___strasse erhöhen würden. So wäre ausserhalb der von den Rekurrenten 1 beantragten Sperrzeiten (werktags jeweils von 7.00-8.00 Uhr, 11.30-13.30 Uhr und 16.15-17.15 Uhr) durchaus mit Schülern, aber vor allem auch mit zahlreichen Spaziergängern, Wanderern und anderen Velofahrern auf der ZZ.___strasse zu rechnen, zumal es sich dabei um den kürzesten Weg von W.___ und Z.___