Auch handelt es sich dabei um Zeiten, wo mit weniger Freizeitradfahrern, Spaziergängern oder Wanderern zu rechnen ist als etwa während des Wochenendes. Entgegen der Auffassung der Rekurrenten 1 erweist sich die verfügte Fahrzeitenbeschränkung denn auch als notwendig, da ausgedehntere Fahrzeiten das Risiko von Begegnungsfällen zwischen Transportfahrzeugen und den schwächeren Verkehrsteilnehmern auf der ZZ.___strasse erhöhen würden.