Auf der St.Galler Seite ist die ZZ.___strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch diejenigen Transportfahrzeuge, welche die Bahnlinienunterführung in W.___ aufgrund ihrer Höhe nicht passieren können, ebenfalls zwingend über die St.Galler Route an- bzw. abfahren müssen.