Da der UVB davon ausgeht, dass die Zulieferung etwa hälftig, mehrheitlich von der Thurgauer Seite her erfolgt, muss davon ausgegangen werden, dass zumindest die grösseren Lastwagen über das St.Galler Gebiet fahren sollen. Für alle anderen Begegnungsfälle ausser einem Personenwagen/Fahrrad ist die ZZ.___strasse auf der St.Galler Seite tatsächlich aber zu schmal, zumal auch nicht überall aufs Wiesland ausgewichen werden kann. Die gegenteilige Behauptung der Rekursgegner 1 hat das Strasseninspektorat mit seiner ausführlichen und bebilderten Stellungnahme vom 9. Juli 2019 überzeugend widerlegt.