wegen der eingeschränkten Sicht nicht verkehrssicher sei. Es räumt indes auch ein, dass auf der Thurgauer Seite eine Höhenbeschränkung gilt und die Grundstückszu- und -wegfahrt auf Grund ihrer Aussrichtung nach Westen ohnehin auf die St.Galler Seite hin ausgerichtet ist. Da der UVB davon ausgeht, dass die Zulieferung etwa hälftig, mehrheitlich von der Thurgauer Seite her erfolgt, muss davon ausgegangen werden, dass zumindest die grösseren Lastwagen über das St.Galler Gebiet fahren sollen.