6.5 Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau erachtet die Breite der ZZ.___strasse auf dem Gemeindegebiet von X.___ für den Begegnungsfall Personenwagen/Fahrrad und Lastwagen/Fahrrad bei stark reduzierter Geschwindigkeit (20 km/h) als knapp genügend, wobei bei allen anderen Begegnungsfällen – sofern möglich – auf das Wiesland ausgewichen werden muss. Allerdings äussert es sich nicht zum Einwand des St.Galler Tiefbauamtes, dass der vorgelagerte Knoten in W.___ wegen der eingeschränkten Sicht nicht verkehrssicher sei.