Somit ist davon auszugehen, dass die auf den Grundstücken Nrn. 151 und 153, Grundbuch X.___, projektierte Zufahrtstrasse die Anforderungen an eine hinreichende Erschliessung nicht erfüllt. Nachdem die bestehende Zufahrt zum Hof über die YZ.___strasse anerkanntermassen zu schmal, zu verwinkelt und unübersichtlich ist, muss als Zwischenfazit festgehalten werden, dass die strassenmässige Erschliessung bereits wegen der zu schmal geplanten Hofzufahrt nicht gegeben ist.