Gemäss Ziff. 5.1 der FKS-Richtlinie haben Feuerwehrzufahrten demnach eine Breite von mindestens 3,5 m, Kurvenradien von mindestens 10,5 m und einen vertikalen Freiraum von mindestens 4 m aufzuweisen. Das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt stützt seine Überprüfung der Hofzufahrt auf diese Richtlinie ab und stuft somit die Hofzufahrt mit einer Breite von lediglich 3 m als zu schmal ein. Da die neu zu erstellende Zufahrt auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau liegt, ist diese Einschätzung zu akzeptieren. Somit ist davon auszugehen, dass die auf den Grundstücken Nrn.