6.4.3 Auf Intervention der Rekurgsgegner 1 prüfte das Strasseninspektorat am 4. Juli 2019 die ZZ.___strasse auf der St.Galler Seite noch einmal und kam dabei zum Schluss, dass diese wie auch die fortführende YY.___erstrasse mit der angesprochenen Ausnahme grundsätzlich genügend breit sei, um den Begegnungsfall Personenwagen/leichtes Zweirad abzudecken. Der Begegnungsfall Personenwagen/Personenwagen sei aber schwer bis gar nicht, derjenige zwischen einem Personenwagen und einem landwirtschaftlichen Fahrzeug bzw. Lastwagen gänzlich unmöglich.