Zudem handle es sich auch um einen Schulweg, der ein sicheres Kreuzen der Verkehrsteilnehmer zwingend voraussetze. Durch das Befahren der Strasse mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit offener Ladung, die – wie gesagt – eine Breite von bis zu 3,5 m erreichen könnten, seien die technischen Anforderungen an die Strasse und die Verkehrssicherheit nicht erfüllt bzw. nicht gegeben und damit sei die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet.