Zusammen mit dem aufgeweiteten Knotenbereich ab der ZZ.___strasse sei sie mit Blick auf die beschränkte Länge von knapp 100 m und der Tatsache, dass die gesamte Strecke übersichtlich sei und dass dadurch lediglich ein Grundstück erschlossen werde, aber in Ordnung, so dass der gesamte Hofverkehr nun über diese neue Grundstückszufahrt abgewickelt werden könne. Auf Grund der einseitigen Ausrichtung der geplanten Grundstücksausfahrt nach Westen sei diese ganz offensichtlich darauf ausgelegt, dass die Erschliessung in der Regel Richtung V.___ über das St.Galler Hoheitsgebiet führen werde.