Die Geometrie der Anbindung der geplanten Grundstückszufahrt an die ZZ.___strasse sei normgemäss und entspreche dem Baureglement der Gemeinde. Demzufolge sollte die ZZ.___strasse auf der gesamten Länge eine Mindestbreite von 3,5 m aufweisen, was zur Folge habe, dass die Engstellen von 3,1 m bis 3,3 m auf dem Gemeindegebiet V.___ auszubauen und genügend Ausweichstellen zu erstellen seien.