Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 32/43 6.4.1 In seinem ersten ausführlichen Mitbericht vom 26. Oktober 2018 hielt es zunächst fest, dass der massgebliche Strassenabschnitt von V.___ her auf einer Länge von rund 1,3 km ein durchschnittliches Gefälle von etwa zwei Prozent aufweise (maximal etwa fünf Prozent auf rund 120 m) und etwa 3,1 m bis 3,3 m (Gemeinde V.___) bzw. 4 m (Gemeinden Z.___ und X.___) breit sei. An diversen Stellen (Seitenstrassen, Hofzufahrten, Bahnunterführung) werde die Fahrbahn lokal aufgeweitet.