Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen). Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich auf VSS-Normen verweist, sind diese nicht direkt anwendbar, sondern im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen. Namentlich sind sie nicht schematisch und starr, sondern verhältnismässig und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse anzuwenden, wobei den zuständigen Behörden auch insoweit ein erheblicher Spielraum zusteht (zum Ganzen: BGE 136 III 130 Erw.