5.4.2 Laut UVB hat eine landwirtschaftliche Biogasanlage grundsätzlich kein genügend grosses Gefahrenpotential für eine schwere Schädigung der Bevölkerung oder der Umwelt. Konkret weist der Nachgärertank, worin sich der Gasspeicher befindet, ein Nettovolumen von 1'400 m3 auf. Damit steht bereits fest, dass die massgebliche Mengenschwelle für Methan und Schwefelwasserstoff bei Weitem nicht erreicht wird, zumal der Anteil an H2S im Biogas maximal 0.03 kg/m3 beträgt. Die Anlage birgt somit kein Gefahrenpotential im Sinn von Art. 10 Abs. 1 USG in sich, weshalb der UVB die Störfallvorsorge nicht abhandeln bzw. diesbezüglich keine Massnahmen aufzeigen muss.