Die Anlieferung und der Abtransport von Biomasse ist mit der Baubewilligung auflageweise auf den Vor- und Nachmittag beschränkt. Da rund 150 Lastwagenfahrten pro Tag notwendig wären, damit die geltenden Planungsgrenzwerte während des Tages erreicht würden, erübrigen sich weitere Ausführungen zum Verkehrslärm, zumal es sich vorliegend um eine schmale Strasse mit allgemeinem Fahrverbot handelt. In den relevanten Grössenbereich kommt man hier somit nicht annähernd, selbst wenn der UVB die Leerfahrten unberücksichtigt gelassen hat.