Wie bereits ausgeführt, bildet der UVB Teil des Baugesuchs. Dieses wurde von den zuständigen Fachstellen AREG und AFU überprüft und für nachvollziehbar und plausibel beurteilt. Sollte die Kapazität erhöht oder sonst von der bewilligten Nutzung der Anlage abgewichen werden, wäre dafür vorgängig ein weiteres Baugesuch nötig. Mit der angefochtenen Bewilligung ist sodann auflageweise sichergestellt, dass die Anlage nicht zweckentfremdet genutzt und bei Aufgabe der zonenkonformen Nutzung wieder abgebrochen wird.