Zudem wurde im Gutachten die Bepflanzung mit Niederstammobstbäumen nicht berücksichtigt, die den Geruch noch weiter mindern. Weil aber die aufgrund des Betriebs einer Biogasanlage zu erwartenden Immissionen sich nicht mit absoluter Sicherheit beurteilen lassen, wurde verfügt, dass bei für die Behörden nachvollziehbaren Klagen aus der Bevölkerung eine Begehung gemäss Anhang A3 der BAFU-Geruchs- empfehlung 2015 durchzuführen wäre (vgl. Ziff. 30 der Verfügung über Umweltschutzmassnahmen).