Zudem können die Emissionen durch den Verzicht auf bestimmte Substrate verringert werden. Erfahrungsgemäss würde sich eine allfällige Geruchsproblematik im Wesentlichen auf die Substratlagerhalle beschränken. Deshalb ist in Ziffer 19 der Verfügung über Umweltschutzmassnahmen festgehalten, dass die Halle in einem solchen Fall mit geeigneten Massnahmen abzudichten und die Abluft einer Reinigung zu unterziehen sei.