4 mit Hinweisen). Innerhalb der Landwirtschaftszone wird somit klar eine höhere Belastung zugemutet. Wer sich in der Landwirtschaftszone niederlässt, muss mithin mit solchen landwirtschaftstypischen Gerüchen rechnen. Indessen sind auch seitens Landwirtschaft die möglichen vorsorglichen Massnahmen zur Minderung von Emissionen zu treffen. Dementsprechend wurden in der Verfügung des AFU vom 15. Juni 2017 nebst betrieblicher Vorschriften eine maximale Geruchsstoffkonzentration von Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 28/43 300 GE/m3 sowie eine Fassung der Abluft der Substratlagerhalle und deren Ableitung über Dach vorgeschrieben.