5.2.4 Zur nächstgelegenen Bauzone auf dem Gebiet der Gemeinde X.___ (Wohn-Arbeitszone in W.___) wird ein Abstand von rund 380 m eingehalten. Die Grundstücke in der Wohnzone liegen mehr als 400 m von der geplanten Anlage entfernt. Aufgrund dieser Entfernung ist gestützt auf die Geruchsempfehlung davon auszugehen, dass bei Ge-