Im Rahmen der Bewertung von Geruchsemissionen äussert sich die Geruchsempfehlung auch zu Mindestabständen: Im Bereich von Geruchsstoffkonzentrationen bis zu 300 GE/m3 werden keine übermässigen Geruchsimmissionen erwartet, wenn die Geruchsstoffe entweder gefasst und über Kamin abgeleitet werden oder die Distanz zu Wohngebieten mehr als 300 m beträgt oder das Belästigungspotenzial klein ist. Bei Geruchsstoffkonzentrationen zwischen 300 und 1'000 GE/m3 wird ein höherer Kamin oder eine Distanz zu Wohngebieten von mehr als 600 m empfohlen (vgl. BAFU-Geruchsempfehlung 2015, Anh. A4.6).