5.2.3 Für Biogasanlagen bestehen in der Schweiz weder rechtsverbindliche Emissionsgrenzwerte noch Abstandsvorschriften. In der oben erwähnten BAFU-Geruchsempfehlung 2015 sind Beurteilungskriterien, Modellrechnungen und Messstrategien enthalten. Inhaltlich orientiert sich die Geruchsempfehlung an anderen europäischen Richtlinien. Insbesondere sind darin die einschlägigen VDI-Richtlinien und DIN-Normen berücksichtigt. Im Rahmen der Bewertung von Geruchsemissionen äussert sich die Geruchsempfehlung auch zu Mindestabständen: