Im Allgemeinen werden Gärprozesse geruchlich als unangenehm empfunden. Dementsprechend ist bei der Beurteilung von Biogasanlagen der Bereich Luftreinhaltung bei allen Behandlungsschritten bzw. Anlageteilen zu berücksichtigen. Vorliegend können Geruchsemissionen insbesondere bei der Anlieferung auftreten, falls das Substrat nicht mehr ganz frisch ist, sondern bereits zu gären begonnen hat. Dementsprechend hat das AFU am 15. Juni 2017 verfügt, dass die Anlieferung ohne Wartezeiten entweder direkt in den Annahmetank oder in die geschlossene Substratlagerhalle, deren Abluft über Dach geführt wird, oder in den Fahrsilo zu erfolgen hat. Die Gülle wird durch Leitungen direkt zugeführt.