Dieser Entwurf bildet die bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich Geruchsbeurteilung ab. Die im Entwurf vorliegende BAFU-Geruchsempfehlung 2015 zeigt auf, wie Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 26/43 mit standardisierten Verfahren methodisch erfasst werden kann, ob die von einer Anlage verursachten Geruchsimmissionen übermässig im Sinn der LRV sind. Sie ist für die Beurteilung von Geruchsemissionen und Geruchsimmissionen bei neuen und bestehenden stationären Anlagen anwendbar und richtet sich in erster Linie an kantonale und kommunale Vollzugsbehörden.