5.2.1 Für Geruchsemissionen legt die LRV keine Emissionsbegrenzungen fest. Aus diesem Grund hat das BUWAL (heute: Bundesamt für Umwelt BAFU) im Jahr 1989 einen Expertenbericht „Grundlagen zur Beurteilung von Geruchsproblemen“ herausgegeben. Darin sind Empfehlungen für vorsorgliche Emissionsbegrenzungen enthalten, insbesondere Angaben zu Mindestabständen. In Weiterentwicklung dieser Empfehlung stellt das BAFU den Vollzugsbehörden den Entwurf einer Empfehlung zur Beurteilung von Gerüchen zur Verfügung (nachfolgend BAFU-Geruchsempfehlung 2015). Dieser Entwurf bildet die bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich Geruchsbeurteilung ab.