Dementsprechend erteilte es am 15. Juni 2017 die entsprechende Bewilligung für Bauten und Anlagen in besonders gefährdeten Bereichen (Ziff. 6). Demgegenüber fehlt die entsprechende gewässerschutzrechtliche Bewilligung in Bezug auf das Baugebiet im Kanton Thurgau, weshalb das Departement für Bau und Umwelt die dort parallel zu diesem Verfahren hängigen Rekurse unter anderem gutheisst. Auf eine Rückweisung an die Vorinstanzen zur Einholung der fehlenden Bewilligung verzichtet es deshalb, weil die Baubewilligung für das Bauprojekt wegen mangelhafter Erschliessung ohnehin aufgehoben werden muss, wie nachfolgend zu zeigen sein wird.