angenommen werden, dass das Wasser in der Deckschicht dem Gefälle der Terrainoberfläche folgt oder entlang von Schichtgrenzen. Aus diesem Grund hat das AFU verfügt, dass die Umströmung des Baukörpers durch eine geeignete Materialwahl bei der Hinterfüllung der Baugrube sichergestellt wird und der Baukörper bis OK Terrain dicht ausgeführt wird. Gemäss bautechnischer Beurteilung durch das zuständige AFU entsprechen die gewässerschutzrelevanten Anlagen den Vorschriften, womit eine Gefährdung der Trinkwassernutzung ausgeschlossen werde. Dementsprechend erteilte es am 15. Juni 2017 die entsprechende Bewilligung für Bauten und Anlagen in besonders gefährdeten Bereichen (Ziff.