5.1.3 Der Grundwasserspiegel des nutzbaren Grundwasserleiters liegt im betroffenen Gebiet etwa 15 m unter der Terrainoberfläche (vgl. Hydrogeologisches Gutachten der Büchi und Müller AG vom 9. März 1989, erstellt im Auftrag des Kantons Thurgau). Die hydrogeologischen Untersuchungen (Bericht Rüegger + Flum AG, St.Gallen, vom 14. April 2016) bestätigen, dass das Bauvorhaben innerhalb der schlecht durchlässigen Deckschicht (gemäss Baggerschlitz Schwemmablagerungen und Moräne) zu liegen kommt, die jedoch zu einem grossen Teil wassergesättigt sein kann (gemäss drei Wasserstandmessungen Anfang April 2016 bis 0,9 m UKT).