Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 22/43 Abs. 2 RPV genüge getan, auch wenn noch nicht alle Lieferanten der Co-Substrate verbindlich feststehen. Sodann sind die Verfahrensbeteiligten gemäss Auflage Ziffer 4.46 der Baubewilligung vom 20. April 2018 verpflichtet, Fahrtenrapporte einzureichen, die aufzeigen, welche Substratmengen von welchen Betrieben innerhalb einer Fahrdistanz von maximal 15 km bzw. 50 km stammen. Die Fahrtenrapporte sind der Vorinstanz jeweils innert fünf Tagen nach Monatsende unaufgefordert einzureichen.