Dies fehlt insbesondere dann, wenn Angaben im Baugesuch lediglich pauschal bestritten werden oder im Rekurs einzig auf die Eingaben im Einspracheverfahren verwiesen wird. Ohne konkrete Indizien ist vielmehr davon auszugehen, dass Angaben im Baugesuchsformular und in den Plänen stimmen. Dies gilt vorliegend namentlich auch für den UVB, der – wie gesagt – Teil des Baugesuchs ist und von den Fachstellen AREG und AFU überprüft und für nachvollziehbar und plausibel beurteilt worden ist. Gemäss UVB vom 30. März 2016 stammen in der vorliegenden Biogasanlage 89 Prozent der Biomasse vom eigenen Betrieb oder von Landwirtschaftsbetrieben aus einer Fahrdistanz von maximal 15 km.