Weiter als zonenkonform gelten Bauten und Anlagen für die wärmegekoppelte Produktion von Strom aus den gewonnenen Brenn- oder Treibstoffen, für Leitungen für den Transport der Energie zu geeigneten Abnehmern sowie für die Zuführung der Biomasse und den Abtransport der nach der Energiegewinnung anfallenden Stoffe sowie für die Aufbereitung der zugeführten Biomasse und der nach der Energiegewinnung anfallenden Stoffe. Die verarbeiteten Substrate müssen zu mehr als der Hälfte ihrer Masse vom Standortbetrieb oder aus Landwirtschaftsbetrieben stammen, die innerhalb einer Fahrdistanz von in der Regel 15 km liegen.