Sie kommt im Kanton Thurgau zu liegen und das St.Galler AFU schliesst aus, dass im Kanton St.Gallen dadurch ein Gewässer betroffen sein könnte. Mit dem Baugesuch ist ihr Anfang und Ende klar bestimmt, und nachdem die Baubehörde des Kantons Thurgau mit der Auflage 4.4 der Baubewilligung vom 20. April 2018 sichergestellt hat, dass diese nach jedem Umpumpvorgang wieder abgebaut wird, ist die Leitung auch nicht bezogen auf ein fixes Trassee, sondern einzig als solche bewilligungspflichtig.