Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 20/43 Juristische Mitteilungen 2012/IV/6). Die erdverlegte Leitung ist nicht Teil des Baugesuchs und wird demzufolge auch im UVB nicht abgehandelt, weshalb vorliegend nicht darüber zu befinden ist. Sofern es sich dabei um eine unbewilligte, aber bewilligungspflichtige Anlage handeln sollte, hätten die Rekurrenten 2, 3 und 4 die Möglichkeit, diesbezüglich bei der Baubehörde ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren bzw. die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verlangen.