k) Gegenüber dem Departement für Bau und Umwelt halten die Rekurrenten 2 und 3 am 16. Oktober 2019 fest, dass die kurze Stellungnahme des kantonalen Tiefbauamtes Thurgau vom 31. Juli 2019 sowohl den Tatsachen, dem bisher Gesagten als auch den vorliegenden Amtsberichten widerspreche. Zudem habe es noch am Rekursaugenschein verneint, dass eine hinreichende Erschliessung vorliege, und zwar auf der St.Galler wie auf der Thurgauer Seite. H. Die Rekurrenten 1 bzw. Rekursgegner 1 lassen am 7. Januar 2020 die Honorarnote ihres Rechtsvertreters für alle vier Verfahren einreichen. I.