j) Die Rekurrenten 2 und 3 lassen sich am 23. September 2019 zum nachmaligen Amtsbericht vernehmen und machen geltend, dass dieser deutlich aufzeige, dass die als Ausweichstellen bezeichneten Stellen weder als solche taugen noch als solche gedacht seien. Ein für das vorliegende Bauvorhaben notwendige Ausbauprojekt sei nicht geplant und müsste kantonsübergreifend koordiniert werden, wozu insbesondere die Gemeinde V.___ aber keine Bereitschaft zeige.